Navigation

Leistungen der IV

Abklärungen &
Gutachten


Abklärungen

Nach Eingang der Anmeldung prüft die IV-Stelle, ob Sie die Anspruchsvoraussetzungen zum Bezug von Leistungen der IV erfüllen.

Die IV-Stelle holt alle Auskünfte ein, die für die Abklärung des Gesundheitszustandes, der Erwerbssituation oder der Tätigkeit im Aufgabenbereich notwendig sind. Ein interdisziplinäres Team aus Fachpersonen der beruflichen Eingliederung, der Arbeitsvermittlung, der Abklärungsstellen, der Sachbearbeitung sowie Ärzten des Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) usw. wirkt bei der Abklärung und der Entscheidfindung mit. Die IV-Stelle arbeitet mit den anderen betroffenen Sozial- und Privatversicherungen zusammen.


Gutachten

Ist die Aktenlage im IV-Verfahren unklar und kann der Regionale Ärztliche Dienst RAD die Untersuchungen nicht selber durchführen, werden externe Gutachten in Auftrag gegeben.

Das Gutachten nimmt Stellung zu den gesundheitlichen Beeinträchtigungen und ihren Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit. Diese Informationen dienen als Grundlage für die Prüfung des Anspruchs auf Rentenleistungen. Das Gutachten muss neben medizinischen auch rechtliche Kriterien erfüllen, damit es verwendet werden kann.

Die IV-Stelle Kanton Bern arbeitet mit Gutachterinnen und Gutachter aus unterschiedlichen Fachrichtungen zusammen. Es gelten für alle Gutachten die gleichen Qualitätskriterien.

Liste Sachverständige für monodisziplinäre Gutachten

Seit dem 1.1.2022 vergibt die IV-Stelle Kanton Bern nur noch die monodisziplinären Gutachten direkt. Alle anderen werden über eine schweizweite Online-Plattform in Auftrag gegeben. Die nachfolgende Liste zeigt auf, mit welchen Gutachtern wir zusammenarbeiten.

  • Liste Sachverständige für monodisziplinäre Gutachten
  • Öffentliche Liste über beauftragte Sachverständige und Gutachterstellen in der Invalidenversicherung

    Ab 2023 veröffentlichen die IV-Stellen gestützt auf Artikel 41b der Verordnung über die Invalidenversicherung (IVV) jährlich eine Liste mit Angaben über die Sachverständigen und die Gutachterstellen, die sie für versicherungsmedizinische Gutachten beauftragt haben. 

  • Öffentliche Liste über beauftragte Sachverständige und Gutachterstellen im Jahr 2023
  • Keine Angst vor medizinischen Gutachten

    Wer für eine Abklärung für IV-Leistungen zu einem Gespräch mit dem Gutachter aufgeboten wird, geht nicht selten mit einem unguten Gefühl an diesen Termin. Eine sorgfältige Vorbereitung ist deshalb hilfreich.

  • zum Magazinbeitrag