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Privatperson

Ich bin
selbständig erwerbend


Sind selbstständig erwerbende Personen aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeitsfähig, ist eine rasche Kontaktaufnahme mit der IV wichtig. Nur so können individuelle Lösungen gefunden werden.


Melden Sie sich bei der IV, damit geklärt werden kann, ob Ihre Erwerbstätigkeit durch die Anpassung oder Umstrukturierung des Betriebs erhöht werden kann. Allenfalls kann die IV Sie auch bei einer beruflichen Neuorientierung unterstützen. Der Anspruch auf eine Rente wird erst geprüft, wenn keine Aussichten mehr auf die Erhöhung der Erwerbstätigkeit im bisherigen Beruf oder einer anderen zumutbaren Tätigkeit bestehen.

  • Früherfassung & Eingliederung