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Interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ)

Sozialhilfe
Soziale Dienste


Bei Menschen mit sozialen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist die Arbeitsunfähigkeit oft auf unterschiedliche Ursachen zurückzuführen. Es ist deshalb wichtig, dass die Betroffenen nicht von einer Organisation in die andere geschoben werden.


Die IV-Stelle Kanton Bern und die Berner Konferenz für Sozialhilfe, Erwachsenen- und Kindesschutz BKSE haben die Zusammenarbeit zwischen IV und Sozialhilfe standardisiert und dazu Guidelines erarbeitet.

Darin ist festgehalten, wer welche Informationen erhält, wer die Ansprechpersonen sind und von wem die versicherten Personen über das Vorgehen und einen allfälligen Datenaustausch oder eine Akteneinsicht informiert werden. Für die betroffenen Personen soll unabhängig davon, welche Organisation involviert ist, die bestmögliche Lösung gefunden werden, damit der Eintritt in den Arbeitsmarkt so rasch als möglich gelingt.

Mit dem halbtägigen Fachseminar "Leistungen und Prozesse der IV" erhalten Mitarbeitende der Sozialdienste rasch einen Überblick über die IV und ihre Leistungen an der Schnittstelle zur Sozialhilfe.

Es freut mich zu sehen, dass die IV-Stelle Kanton Bern ihre Ausrichtung weg von der reinen Rentenversicherung hin zur Eingliederungsversicherung konsequent und erfolgreich verfolgt. Dies ist auch in der Zusammenarbeit mit den Sozialdiensten spürbar. Das Selbstverständnis der gegenseitigen Kooperation und Koordination ist gewachsen.

Markus Bieri | Leiter Sozialdienst Frutigen