Meldung zur Früherfassung
Mit geeigneten einfachen und zweckmässigen Eingliederungsmassnahmen will die Invalidenversicherung eine Invalidität verhindern, vermindern oder beheben. Damit dies gelingen kann, ist es wichtig, frühzeitig mit Eingliederungsbemühungen zu beginnen. Zum Glück führen entsprechende Therapien bei den meisten gesundheitlichen Problemen zur Genesung und es besteht wieder eine volle Arbeitsfähigkeit. Das ist aber nicht immer der Fall. Droht eine längere Zeit andauernde Einschränkung der Erwerbsfähigkeit, sollte die versicherte Person mit einer Anmeldung für Erwachsene: Berufliche Integration und Rente Beratung und Unterstützung beantragen.
Es ist für Betroffene oft schwierig zu erkennen, ob eine IV-Anmeldung sinnvoll ist. Die Früherfassung, d.h. die Meldung an die IV-Stelle, bietet einen einfachen Weg, sich vor einer IV-Anmeldung Klarheit zu verschaffen. Mit dem Meldeformular für Erwachsene: Früherfassung informiert die betroffene Person oder andere Berechtigte die IV-Stelle über ein gesundheitliches Problem, bei dem nicht klar ist, ob es die Erwerbsfähigkeit über eine längere Dauer einschränken wird. Die IV-Stelle nimmt rasch eine Prüfung vor und empfiehlt je nach Situation eine IV-Anmeldung.
Wann ist eine Meldung zur Früherfassung möglich?
Die versicherte Person muss während mindestens 30 Tagen am Stück arbeitsunfähig gewesen sein. Es reicht aber auch, wenn in den letzten 12 Monaten wiederholt gesundheitsbedingte kürzere Absenzen zu verzeichnen waren.
Wer ist neben der versicherten Person dazu berechtigt, die IV-Stelle einzuschalten?
Arbeitgeber, Familienangehörige, die mit der versicherten Person einen Haushalt teilen, Sozialdienste und behandelnde Ärztinnen und Ärzte sowie Chiropraktiker. Ausserdem die folgenden Versicherungen: Krankentaggeldversicherung, Krankenkassen, UVG-Versicherung, Pensionskassen, Arbeitslosenversicherung (inklusive Regionale Arbeitsvermittlungszentren RAV) und Militärversicherung.