Prävention und frühzeitiges Erkennen
Arbeitgeber können mit einem Betrieblichen Gesundheitsmanagement BGM bereits präventiv dafür sorgen, dass ihre Mitarbeitenden gesund bleiben und allfällige Beschwerden frühzeitig erkannt und behoben werden.
Insbesondere Vorgesetzte tragen in ihrem Führungsalltag mit gezielten Massnahmen dazu bei, dass physische und psychosoziale Belastungen der Mitarbeitenden verringert und ihre Motivation, Arbeitszufriedenheit und Identifikation mit dem Unternehmen und der Arbeit gesteigert werden können.
Früherfassung
Wenn ein Arbeitgeber feststellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter während eines Jahres in regelmässigen Abständen immer wieder krank ist oder dass jemand mindestens 30 Tage arbeitsunfähig ist, hat er die Möglichkeit, dies bei der IV-Stelle zu melden.
Mit der so genannten Früherfassung zeigt sich, ob die IV zuständig ist, und eine Anmeldung bei der IV-Stelle vorgenommen werden soll. Wenn dies der Fall ist, kann die IV-Stelle nach der Anmeldung durch die versicherte Person schnell und unkompliziert Massnahmen zum Erhalt des Arbeitsplatzes ergreifen. Durch die Weiterbeschäftigung eines Mitarbeitenden bewahrt der Arbeitgeber viel Know-how im Unternehmen und vermeidet zudem die kostspielige Suche nach neuen Mitarbeitenden und deren Einarbeitung.
Leistungen der IV
Im Rahmen der Frühintervention kann die IV-Stelle rasch und unbürokratisch Massnahmen sprechen. Taggelder können aber erst ausgerichtet werden, wenn der Sachverhalt geklärt ist und feststeht, dass ein Anspruch auf Leistungen besteht. Je nach Komplexität des Einzelfalles kann dies eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen.
Besteht eine Leistungspflicht, unterstützt die IV-Stelle Arbeitgeber mit verschiedenen Massnahmen:
- Beratung: Sie stossen infolge gesundheitlicher Probleme eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin an Grenzen und möchten professionelle Unterstützung durch eine Fachperson in Anspruch nehmen.
- Hilfsmittel oder Kurse: Die Leistungsfähigkeit eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin ist aus gesundheitlichen Gründen verringert. Die IV-Stelle prüft mit Ihnen zusammen, ob Hilfsmittel am Arbeitsplatz nötig sind oder eine Umplatzierung im Unternehmen möglich wäre. Je nach Situation und Betreuungsaufwand können Beiträge an die Arbeitgeber ausbezahlt werden oder die betroffenen Mitarbeiter erhalten ein Taggeld.
- Erst wenn eine berufliche Eingliederung nicht möglich ist, wird der Anspruch auf eine Rente geprüft. Damit wir Sie über den Stand der Abklärungen informieren können, benötigen wir die unterzeichnete Befristete Vollmacht für die Dauer der Rentenprüfung.
Rückkehr an den Arbeitsplatz gut planen
In den letzten Jahren hat sich das Bewusstsein gestärkt, dass bei der beruflichen Eingliederung die Kommunikation zwischen Arbeitgebern, Ärztinnen und Ärzten sowie den versicherten Personen zentral ist.
Das Netzwerk Compasso hat das ressourcenorientierte Eingliederungsprofil (REP) entwickelt. Dabei stehen nicht die Diagnosen im Vordergrund, sondern einzig der konkrete Abgleich der Anforderungen an den Arbeitsplatz mit den Möglichkeiten der Mitarbeiterin, bzw. des Mitarbeiters. Sie erhalten mit diesem Instrument eine ärztliche Einschätzung der Belastbarkeit in gesundheitlicher Hinsicht des Mitarbeiters, der Mitarbeiterin und können so die Person im Betrieb einsetzen, ohne dass die Genesung gefährdet ist.
Ein weiteres Instrument stellt die Swiss Insurance Medicine (SIM) mit einem neu geschaffenen Arbeitsfähigkeitszeugnis zur Verfügung. Damit kann – auch in Kombination mit dem REP – die Rückkehr an den Arbeitsplatz aufgrund der Anforderungen und Belastungen am Arbeitsplatz und den Angaben der Ärztinnen und Ärzten genauer beurteilt und konkret geplant werden.
Weitere Informationen
Die IV hat sich in den letzten Jahren stark gewandelt, die Angebote sind vielfältiger geworden.
Mit dem Fachseminar "Leistungen und Prozesse der Invalidenversicherung" bieten wir HR-Fachleuten und anderen Interessierten die Möglichkeit, das eigene Fachwissen auszubauen und zu vertiefen. Die halbtägigen Schulungen sind kostenlos.
Haben Sie allgemeine Fragen zu den Leistungen der IV, können Sie sich gerne an unser Beratungstelefon unter Tel. 058 219 74 74 wenden.
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Der von Compasso entwickelte Leitfaden für die Zusammenarbeit der Krankentaggeldversicherer und IV-Stellen unter Mitwirkung der Arbeitgeber zeigt auf einen Blick die wichtigsten Zusammenhänge und Aufgaben der zentralen Partner auf. Die jeweiligen Prozessschritte beschreiben etwa die Fristigkeiten und zu erwartenden Leistungen sowie die gegenseitigen Koordinationsschwerpunkte von Kranktaggeldversicherer und IV.
Sabrina Schwendimann | Verantwortliche Personal und Gesundheitsförderung, Schwendimann AG