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Arbeitgebende

Bestehendes
Arbeitsverhältnis


Für Unternehmen lohnt es sich, bei längerdauernder Krankheit von Mitarbeitenden oder bei auffälligem Verhalten, das auf psychische Probleme hindeuten könnten, genau hinzuschauen. Ausfälle von Mitarbeitenden haben neben menschlichem Leid für die Betroffenen auch beträchtlichen Aufwand und hohe Kosten für die Unternehmen zur Folge. Die IV-Stelle unterstützt Sie mit Beratung und gezielten Leistungen, damit der Arbeitsplatz für die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter möglichst erhalten bleiben kann. Zögern Sie nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen.


Früh erkennen – wirksam vorbeugen

Physische Belastungen der Mitarbeitenden lassen sich durch gezielte betriebliche Massnahmen reduzieren. Eine gesundheitsförderliche Arbeitsgestaltung und Unternehmenskultur stärken die Motivation, die Arbeitszufriedenheit und die Bindung der Mitarbeitenden an das Unternehmen.

Neben den betrieblichen Rahmenbedingungen kommt den Vorgesetzten eine Schlüsselrolle zu. Sie erleben ihre Mitarbeitenden im Arbeitsalltag, können Veränderungen frühzeitig wahrnehmen, ansprechen und, wenn nötig, weitere Schritte einleiten. Die IV unterstützt Führungskräfte dabei bereits vor einer eigentlichen Anmeldung mit einer niederschwelligen, eingliederungsorientierten Beratung.


Unterstützung vor der IV-Anmeldung

Stellen Sie fest, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter während eines Jahres immer wieder krankheitsbedingt ausfällt? Ist sie oder er während mindestens 30 Tagen arbeitsunfähig? Oder beobachten Sie über längere Zeit ein auffälliges, verändertes Verhalten? Dann können Sie dies der IV bereits vor einer eigentlichen Anmeldung melden. Sie müssen die betroffene Person lediglich über die Früherfassungsmeldung informieren, deren Zustimmung ist dafür nicht erforderlich.

Mit einer Früherfassungsmeldung können Sie frühzeitig handeln. Die IV nimmt Kontakt mit der betroffenen Person und mit Ihnen als Arbeitgeber auf. In Gesprächen wird die Situation gemeinsam analysiert, mögliche Lösungsansätze werden besprochen und die Zuständigkeit der IV beurteilt. Ziel ist es, die Arbeitsfähigkeit möglichst zu erhalten und eine nachhaltige Lösung zu finden.

Ein weiterer Vorteil: Sollte es anschliessend zu einer Anmeldung durch die versicherte Person kommen, können Massnahmen zum Erhalt des Arbeitsplatzes schnell und gezielt eingeleitet werden.


Leistungen der IV nach einer Anmeldung

Hat sich eine Mitarbeiterin, ein Mitarbeiter bei der IV angemeldet, prüfen wir, ob ein Anspruch auf Leistungen besteht. Da dies je nach Komplexität des Einzelfalles eine gewisse Zeit dauern kann, können wir  bereits während dieser Abklärung rasch und unbürokratisch erste Massnahmen  einleiten.

Besteht ein Anspruch auf IV-Leistungen, haben wir viele Möglichkeiten, Sie zu unterstützen.:

  • Beratung: Sie stossen infolge gesundheitlicher Probleme eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin an Grenzen und möchten professionelle Unterstützung durch eine Fachperson in Anspruch nehmen.
  • Hilfsmittel oder Kurse: Die Leistungsfähigkeit eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin ist aus gesundheitlichen Gründen verringert. Wir prüfen mit Ihnen zusammen, ob Hilfsmittel am Arbeitsplatz nötig sind oder eine Umplatzierung im Unternehmen möglich wäre. Je nach Situation und Betreuungsaufwand können Beiträge an Sie ausbezahlt werden oder die betroffene Mitarbeiterin, der betroffene Mitarbeiter erhält ein Taggeld.
  • Erst wenn eine berufliche Eingliederung nicht möglich ist, prüfen wir abschliessend den Anspruch auf eine Rente. Damit wir Sie über den Stand der Abklärungen informieren können, benötigen wir die unterzeichnete Befristete Vollmacht für die Dauer der Rentenprüfung.

Rückkehr an den Arbeitsplatz gut planen

Bei der beruflichen Eingliederung ist die Kommunikation zwischen der IV, den Arbeitgebenden, Ärztinnen und Ärzten sowie den versicherten Personen zentral.

Das Netzwerk Compasso hat als Hilfsmittel das Tool reWork entwickelt. Dabei stehen nicht die Diagnosen im Vordergrund, sondern einzig der konkrete Abgleich der Anforderungen an den Arbeitsplatz mit den Möglichkeiten der Mitarbeiterin, bzw. des Mitarbeiters. Sie erhalten mit diesem Instrument eine ärztliche Einschätzung der Belastbarkeit in gesundheitlicher Hinsicht des Mitarbeiters, der Mitarbeiterin und können so die Person im Betrieb einsetzen, ohne dass die Genesung gefährdet ist.

Ein weiteres Instrument stellt die Swiss Insurance Medicine (SIM) mit einem neu geschaffenen Arbeitsfähigkeitszeugnis zur Verfügung. Damit kann – auch in Kombination mit reWork – die Rückkehr an den Arbeitsplatz aufgrund der Anforderungen und Belastungen am Arbeitsplatz und den Angaben der Ärztinnen und Ärzten genauer beurteilt und konkret geplant werden.


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