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Privatperson

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angestellt


Wenn Sie durch gesundheitliche Probleme für längere Zeit am Arbeitsplatz eingeschränkt sind, kann Ihnen die IV bereits frühzeitig helfen. Besprechen Sie Ihre Situation mit Ihrem Arbeitgeber oder melden Sie sich bei der IV.


Sie sind angestellt, aber bereits seit einiger Zeit krank und wissen nicht, wie lange die Arbeitsunfähigkeit dauern wird. Sie befürchten, infolge gesundheitlicher Probleme Ihren Arbeitsplatz zu verlieren. Ihre Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz ist durch gesundheitliche Probleme verringert und ihr Arbeitgeber weiss nicht, wie er mit Ihren gesundheitlichen Problemen umgehen soll.

In solchen Fällen ist es ratsam, sich bei der IV-Stelle zu melden. Füllen Sie dazu das Meldeformular für Erwachsene: Früherfassung aus. Die IV-Stelle analysiert anschliessend die persönliche Situation der versicherten Person und empfiehlt ihr eine IV-Anmeldung oder verweist sie auf andere zuständige Stellen. Nach Erhalt der IV-Anmeldung prüft die IV-Stelle, ob mit Frühinterventionsmassnahmen oder weiteren Massnahmen der beruflichen Eingliederung der Arbeitsplatz erhalten werden kann oder eine Rentenprüfung notwendig ist.

Wenn Sie Teilzeit arbeiten
Bei der Errechnung des Invaliditätsgrades wird bei Teilzeitarbeitenden neben der Erwerbstätigkeit auch der Haushaltbereich mitberücksichtigt, sofern jemand angestellt ist und einen Haushalt führt. Die Berechnung erfolgt nach der gemischten Methode. Dabei wird für den Teil der Erwerbsarbeit das Einkommen verglichen, bei der Haushaltarbeit die Tätigkeiten.

Die IV geht auf meine Bedürfnisse ein und ich bin sehr froh, dass ich dank ihrer Unterstützung trotz meiner Gehörlosigkeit eine normale Berufsausbildung absolvieren konnte.

Fabian Ansermet | Kleinkinderzieher