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Verfahren

Abklärungen
als Grundlage


Ein interdisziplinäres Team klärt ab, ob die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für den Anspruch auf Leistungen der IV erfüllt sind:

  • Die Ärztinnen und Ärzte der RAD prüfen die medizinischen Anspruchsvoraussetzungen. Bei Bedarf untersuchen die RAD die versicherten Personen. Allenfalls können die IV-Stellen zusätzliche ärztliche Unterlagen und Gutachten von Fachärzten verlangen oder Untersuchungen in einer medizinischen Abklärungsstelle der IV (MEDAS) veranlassen.
  • Die Fachpersonen für die berufliche Eingliederung prüfen mögliche Massnahmen beruflicher Art. Die versicherte Person wird eingeladen, um ihre persönliche und berufliche Situation sowie ihre Fähigkeiten abzuklären und um die weiteren Schritte zu besprechen. Bei Bedarf findet eine Untersuchung in einer beruflichen Abklärungsstelle der IV (BEFAS) oder anderen Institutionen statt, bei der die versicherte Person bezüglich ihrer Leistungsfähigkeit begutachtet wird.
  • Um die Situation der versicherten Person besser einschätzen zu können, kann eine Abklärung an Ort und Stelle verlangt werden. Dies gilt insbesondere bei Selbständigerwerbenden, bei teilweise oder ganz im Haushalt tätigen Versicherten sowie bei der Prüfung des Anspruchs auf Hilflosigkeit und gewisse Hilfsmittel.

Die Abklärungen müssen sich auf sämtliche in Betracht fallenden Leistungen erstrecken, auch wenn diese nicht ausdrücklich geltend gemacht worden sind. Wird eine Rente beantragt, prüft die IV-Stelle in jedem Fall zuerst die Möglichkeit einer Eingliederung.