Hat sich während der gesundheitlich bedingten Abwesenheit der Arbeitsplatz sehr stark verändert, kann die IV-Stelle Kanton Bern die notwendig gewordene Schulung bezahlen. Sie übernimmt während dieser Zeit das Taggeld. Bei einem betriebsinternen Arbeitsplatzwechsel kann ein Arbeitsversuch und/oder ein Einarbeitungszuschuss finanziert werden.
Leistungen | Konkrete Unterstützung |
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Wiedereinschulung im bisherigen Beruf | Kosten für die Schulung und Taggeld |
Arbeitsversuch (bei neuer Tätigkeit im Betrieb) | Max. 180 Tage, keine Lohnzahlung durch Arbeitgeber, Mindestpensum 50% |
Einarbeitungszuschuss bei der Aufnahme einer neuen Tätigkeit im bisherigen Betrieb | Während maximal 6 Monaten übernimmt die IV einen Teil des Lohnes im Rahmen der Leistungsverminderung durch die Einarbeitung |