Meldung zur Früherfassung
Sozialversicherungen, Sozialbehörden und Privatversicherer sind dazu berechtigt, den IV-Stellen eine versicherte Person zu melden.
Eine Meldung empfiehlt sich in folgenden Situationen:
- Der Arbeitsplatz der betroffenen Person ist aus gesundheitlichen Gründen gefährdet.
- Bei der betroffenen Person zeichnet sich aus gesundheitlichen Gründen eine länger andauernde Arbeitsunfähigkeit ab.
- Massnahmen zur Frühintervention sind angezeigt und könnten die Aussichten auf eine Eingliederung verbessern.
- Die betroffene Person hat aus gsundheitlichen Gründen Schwierigkeiten bei der Suche einer Arbeitsstelle.
- Als Partner-Versicherer erhalten Sie Kenntnis davon, dass ein Arbeitgebender Unterstützung bei der Weiterbeschäftigung eines Mitarbeitenden mit gesundheitlichen Problemen benötigt.
Im Rahmen der so genannten Früherfassung zeigt sich, ob eine Anmeldung bei der IV-Stelle angezeigt ist. Wenn dies der Fall ist, kann die IV-Stelle nach der Anmeldung durch die versicherte Person schnell und unkompliziert Massnahmen zum Erhalt des Arbeitsplatzes oder zur Wiedereingliederung ergreifen.
Früherfassung
Frühintervention
Interinstitutionelle Zusammenarbeit IIZ
Zusammenarbeit Soziale Dienste und IV-Stelle Kanton Bern
Typ | Titel |
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Guidelines zur Zusammenarbeit Soziale Dienste und IV
erstellt von der Berner Konferenz für Sozialhilfe, Erwachsenen- und Kindesschutz sowie der IV-Stelle Kanton Bern |
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Berichtsformular |
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Feedbackformular |
Formulare und Merkblätter
Formular/Merkblatt-Nr. | Titel |
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001.100 | Meldeformular für Erwachsene: Früherfassung |
318.183 | Verrechnung von Nachzahlungen der AHV/IV |
4.12 | Früherfassung und Frühintervention |