Um Leistungen der IV zu beanspruchen, müssen Versicherte sich bei der IV-Stelle ihres Wohnsitzkantons anmelden. Sie können das Anmeldeformular bei den IV-Stellen, den Ausgleichskassen und ihren Zweigstellen beziehen.
Einen Anspruch anmelden kann eine versicherte Person oder ihr gesetzlicher Vertreter sowie Behörden oder Dritte, welche die versicherte Person regelmässig unterstützen oder dauernd betreuen. Die versicherte Person muss ihre Anmeldung zum Bezug von Leistungen eigenhändig unterzeichnen, sofern sie nicht verhindert ist.
Der Rentenanspruch entsteht frühestens nach Ablauf von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt, in dem die versicherte Person die Anmeldung bei der IV eingereicht hat. Versicherte Personen sollen dadurch motiviert werden, eine IV-Anmeldung so früh wie möglich einzureichen, damit die Eingliederung möglichst früh eingeleitet werden kann.
Die Rente kann ausserdem frühestens am ersten Tag des Monats, welcher der Vollendung des 18. Alterjahrs folgt, ausgerichtet werden
Der Anspruch auf Leistungen erlischt am Ende des Monats, in dem
- die Invalidität wegfällt;
- der Anspruch auf eine Altersrente oder eine höhere Hinterlassenenrente entsteht;
- die berechtigte Person stirbt.
|