Um Leistungen der IV zu beanspruchen, müssen Versicherte sich bei der IV-Stelle ihres Wohnsitzkantons anmelden. Sie können das Anmeldeformular bei den IV-Stellen, den Ausgleichskassen und ihren Zweigstellen beziehen. Einen Anspruch anmelden kann eine versicherte Person oder ihr gesetzlicher Vertreter sowie Behörden oder Dritte, welche die versicherte Person regelmässig unterstützen oder dauernd betreuen. Die versicherte Person muss ihre Anmeldung zum Bezug von Leistungen eigenhändig unterzeichnen, sofern sie nicht verhindert ist. Es ist wichtig, sich rasch nach Eintritt des Versicherungsfalls anzumelden. Damit die Anspruchsvoraussetzungen aktuell geprüft werden können und die Koordination mit den anderen Sozialversicherungspartnern geregelt werden kann. Der Anspruch auf Leistungen erlischt am Ende des Monats, in dem - die Invalidität wegfällt.
- der Anspruch auf eine Altersrente oder eine höhere Hinterlassenenrente entsteht.
- die berechtigte Person stirbt.
|