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Ausländische Staatsangehörige
Für ausländische Staatsangehörige gelten zusätzliche Bestimmungen, die in Sozialversicherungs-abkommen zwischen der Schweiz und anderen Ländern enthalten sind. Solche Abkommen bestehen für die Angehörigen folgender Staaten: EU- und EFTA-Mitgliedstaaten, Chile, Israel, Jugoslawien*, Kanada/Quebec, Kroatien, Mazedonien, Philippinen, San Marino, Türkei, Indien und USA.

Auch für Flüchtlinge und für Staatenlose gelten zusätzliche Bestimmungen.

* Das Abkommen ist weiterhin anwendbar auf alle Angehörigen von Ex-Jugoslawien (ausgenommen für Staatsangehörige von Kroatien und Mazedonien).

 
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